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No-Show-Gebühr im Restaurant: was Gastronomen wirklich machen

Ob, wie viel und wie es in der Praxis funktioniert — plus die zwei Fragen zur Umsatzsteuer, die vor der Steuerberatung gehören und nicht in einen Ratgeber. Praxis, keine Rechtsberatung.

8 min readAug 2026PLAYBOOK

Die Frage ist selten sollen wir eine No-Show-Gebühr nehmen — sondern ob die eigene Regelung im Zweifel trägt und ob sie den Ärger wert ist. Das hier ist die gastronomische Praxis im deutschsprachigen Raum, und die Stellen, an denen es wirklich lokal wird.

Nichts davon ist Rechts- oder Steuerberatung. Was für dich gilt, hängt davon ab, wie du Reservierungen annimmst, wie du Geld nimmst und wer deine Gäste sind — das klären deine eigenen Berater. Was ein Ratgeber leisten kann: beschreiben, was funktioniert, und präzise benennen, welche Fragen woanders hingehören.

Was Betriebe tatsächlich verlangen

Einen Standardbetrag gibt es nicht, und eine Durchschnittszahl wäre irreführend. Konsistent ist etwas anderes: woher der Betrag kommt.

Betriebe, die ihre Regel im Gespräch souverän vertreten, leiten die Höhe aus etwas Realem ab — den ausgefallenen Gedecken, zu einem Betrag, den die Küche begründen kann. Das ist doppelt wichtig: es hält die Summe im Verhältnis zum tatsächlichen Ausfall, und es gibt dir etwas zu sagen, wenn ein Gast widerspricht.

Das Muster, nicht die Zahl
  • Pro Gedeck rechnen, nicht pro Reservierung — ein leerer Zweiertisch und eine leere Zehnertafel sind nicht dasselbe.
  • Am entgangenen Deckungsbeitrag orientieren, nicht am Rechnungswert. Was du nicht nachbesetzen konntest, ist die ehrliche Grundlage.
  • Menü-Abende und große Runden liegen höher — größere Vorleistung, kürzeres Zeitfenster zum Nachbesetzen.
  • Runde Abschreckungsbeträge sind genau die, über die diskutiert wird.

Drei Dinge, an denen es hängt

Bei Betrieben, die ihre Regelung ohne Bauchschmerzen anwenden, wiederholen sich dieselben drei Eigenschaften — und alle drei betreffen den Zeitpunkt vor dem Nichterscheinen.

Der Gast hat es vor der Bestätigung gesehen. Nicht im Fußtext, nicht auf einer AGB-Seite, die niemand öffnet — im Buchungsschritt selbst, in derselben Ansicht wie Datum und Personenzahl. Eine Regel, die man erst hinterher entdeckt, erzeugt Rückbuchungen und Bewertungen.

Der Gast hat aktiv zugestimmt. Ein Haken, ein Schritt, eine ausdrückliche Bestätigung. Der Unterschied zwischen „stand auf der Seite" und „hat zugestimmt" ist der Unterschied zwischen einer Vereinbarung und einer Behauptung.

Der Betrag ist verhältnismäßig — und wird einheitlich angewandt. Wer bei echten Notfällen erlässt und sonst konsequent bleibt, berichtet von deutlich weniger Reibung als wer starr oder willkürlich abrechnet. Einheitlichkeit ist das, was es wie eine Regel und nicht wie eine Bestrafung wirken lässt.

Die Regel wirkt in dem Moment, in dem der Gast sie liest — nicht wenn du abrechnest.

— DER GEMEINSAME NENNER

Anzahlung oder nachträgliche Gebühr

Das sind zwei mechanisch verschiedene Dinge, und der Unterschied wiegt schwerer, als das Vokabular vermuten lässt.

Eine Anzahlung wird im Voraus genommen, meist bei Menüs und großen Tischen, und auf die Rechnung angerechnet. Sie verändert das Verhältnis des Gastes zur Reservierung im Moment des Buchens — darin liegt der größte Teil ihrer Wirkung.

Eine nachträgliche Gebühr lässt die Buchung reibungslos und greift nur im Ausfall. Sie ist dem Gast leichter zu vermitteln und schwerer einzuziehen.

Die Wahl verändert das Gasterlebnis, die Einzugsquote — und, wichtig, die Steuerfrage unten. Menü- und Gruppenbetriebe tendieren zur Anzahlung; à-la-carte-Häuser, die zum ersten Mal eine Regel einführen, starten meist mit einer reinen Ankündigung ganz ohne Karte.

Die zwei Fragen für die Steuerberatung

Das ist der eigentlich lokale Teil — und der, den ein Ratgeber nicht beantworten sollte.

Ist der Betrag umsatzsteuerbar oder nicht? Es kommt darauf an, ob das, was du erhalten hast, Schadenersatz für einen Ausfall ist oder Entgelt für eine Leistung. Die Antwort kann sich zwischen einer einbehaltenen Anzahlung und einem nachträglich berechneten Betrag unterscheiden — also zwischen deiner Anzahlungsregel und deiner No-Show-Regel, obwohl du beides als eine Sache denkst.

Ändert sich die Antwort mit der Bezeichnung? Weil es auf den wirtschaftlichen Gehalt ankommt und nicht auf das Etikett, sind „Anzahlung", „Stornogebühr" und „No-Show-Gebühr" hier nicht austauschbar — auch wenn sie es im Sprachgebrauch des Hauses sind.

So stellst du die Frage

Nicht „fällt auf No-Show-Gebühren Umsatzsteuer an?" — darauf gibt es keine eine Antwort. Sondern:

  • Für die Art, wie wir das Geld nehmen — vor dem Service oder nach dem Ausbleiben — ist der Betrag steuerbar?
  • Ändert sich das, wenn er auf die Rechnung angerechnet statt einbehalten wird?
  • Soll die Zahl, die wir veröffentlichen, brutto oder netto ausgewiesen sein?

Die letzte Frage ist das praktische Ergebnis: sie bestimmt die Zahl, die auf der Buchungsseite steht.

Was Betriebe machen, bevor sie abrechnen

Der unbequeme Befund aus Betrieben, die den ganzen Weg gegangen sind: die Gebühr war selten das, was die Quote bewegt hat. Die wirksamen Eingriffe liegen früher und kosten weniger.

Eine Bestätigung, die sich nach Verbindlichkeit anfühlt statt nach Beleg. Eine gut getimte Erinnerung — eine, nicht drei — mit einer Absage in einem Klick. Und ein Stornieren, das wirklich einfach ist, denn wer den Absage-Link nicht findet, wird zum No-Show aus Versehen statt aus Absicht.

Die Reihenfolge, bei der die meisten landen
  1. Bestätigung und eine gute Erinnerung, mit sichtbarer Absagemöglichkeit.
  2. Eine veröffentlichte Regel — sichtbar, bei der Buchung zugestimmt, ohne Karte.
  3. Kartenhinterlegung, wenn die Regel sich bewährt hat und das Volumen die Reibung rechtfertigt.
  4. Anzahlungen, und zwar nur für Menüs und große Runden.

Für den normalen Service braucht Schritt vier fast niemand.

Ehrliches Fazit

Eine No-Show-Regel ist kein Umsatzinstrument, und wer sie als solches einführt, wird meist enttäuscht. Sie ist ein Verbindlichkeitssignal und wirkt in dem Moment, in dem der Gast sie liest.

Genau deshalb taucht die Sichtbarkeit in jeder Variante der Antwort wieder auf: dieselbe Klarheit, die die Regel gegenüber dem Gast fair macht, ist das, was sie überhaupt erst nützlich macht.

Allgemeine Orientierung für Gastronomen im deutschsprachigen Raum, keine Rechts- oder Steuerberatung. Was gilt, hängt davon ab, wie du Reservierungen und Zahlungen annimmst, und ändert sich über die Zeit — kläre Konkretes mit deinen eigenen Beratern, bevor du eine Regel oder eine Zahl veröffentlichst.

Frequently asked

Darf ein Restaurant eine No-Show-Gebühr verlangen?

In der Praxis tun es viele Betriebe, und diejenigen, bei denen es funktioniert, behandeln die Gebühr als vereinbarte Vertragsbedingung und nicht als Strafe: Betrag und Stornofrist stehen vor der Bestätigung sichtbar da, der Gast stimmt aktiv zu, und die Höhe orientiert sich an dem, was der leere Tisch tatsächlich kostet. Ob eine konkrete Regelung im Einzelfall durchsetzbar ist, klären deine eigenen Berater — dieser Text beschreibt gastronomische Praxis, keine Rechtslage.

Wie hoch ist eine No-Show-Gebühr üblicherweise?

Einen Standardbetrag gibt es nicht. Was sich in der Praxis durchzieht: Betriebe rechnen pro Gedeck statt pro Reservierung, und der Betrag leitet sich aus dem entgangenen Deckungsbeitrag ab — nicht aus dem Gesamtwert der Rechnung. Menü-Abende und große Tische liegen höher als ein Zweiertisch am Dienstag, weil die Vorleistung größer und das Nachbesetzen schwerer ist.

Fällt auf eine No-Show-Gebühr Umsatzsteuer an?

Das ist die Frage für die Steuerberatung und nicht für einen Ratgeber — und sie ist tatsächlich strittig. Es kommt darauf an, ob das Geld Schadenersatz für einen Ausfall ist oder Entgelt für eine Leistung, und die Antwort kann sich unterscheiden zwischen einer einbehaltenen Anzahlung und einem nachträglich berechneten Betrag. Frag konkret: Ist der Betrag so, wie wir ihn erheben, steuerbar — und ändert sich das, wenn wir ihn Anzahlung nennen und auf die Rechnung anrechnen?

Brauche ich Kreditkartendaten für eine Regelung?

Nein. Eine veröffentlichte Regel plus eine aktive Zustimmung leistet den größten Teil der Arbeit; die Kartenhinterlegung macht das Einziehen praktikabel, nicht die Regel wirksam. Viele Betriebe fahren monatelang eine schriftliche Regelung ohne Karte und nutzen sie vor allem als Anlass, beim Gast anzurufen.

Was machen Betriebe, bevor sie überhaupt abrechnen?

Das meiste passiert vorher: eine Bestätigung, die sich nach Verbindlichkeit anfühlt, genau eine gut getimte Erinnerung mit einem Klick zum Stornieren, und ein Absagen, das wirklich einfach ist. Wer diese drei Dinge in Ordnung bringt, stellt meist fest, dass die verbleibende No-Show-Quote klein genug ist, dass die Gebühr eine Regel für den Rest bleibt.

Eine Buchungsseite, die deine Regel zeigt — bevor der Gast bestätigt.
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